FAQ

Noch Fragen zum Studium? Hier findet ihr die Antworten!
Wenn ihr eine Frage habt, die hier nicht beantwortet wird, schreibt uns eine Mail! Wir werden sie beantworten und unsere FAQ zu diesem Thema ergänzen.

Allgemeines

Derzeit gibt es keine Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Biologie. Das bedeutet, dass du derzeit keine Aufnahmeprüfung machen musst.
Um dich für das Studium zu bewerben, musst du dich innerhalb der Frist einschreiben.

Ablauf:

  • Online-Bewerbung über LFU:online
  • Nach der online Bewerbung, Persönliche Einschreibung in der Studienabteilung. Hier erhältst du alle deine Zugangsdaten (Uni-Mail, OLAT, LFU:online, etc.)

Für die Zulassung zum Bachelor­studium Lehramt Sekundar­stufe ist die Absolvierung eines Aufnahme­verfahrens notwendig.

Für die Zulassung zum Master, ist der Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums notwendig. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Infoseite des Studiums.

Wir bieten jedes Semester ein Tutorium für Erstsemestrige (Bachelor, Master und Lehramt) an. Infos findet ihr hier.

In diesen Tutorien erklären wir euch wie man sich für Lehrveranstaltungen anmeldet, seinen Uni-Mail-Account verwendet und geben euch weitere Tipps für einen leichteren Start in euer Studium!

Nach der erfolgreichen Zulassung seid ihr selbstständig für eure Semesterplanung zuständig. Haltet euch dabei an den empfohlenen Studienverlauf, diesen findet ihr auf der Infoseite eures Studiums aufgeschlüsselt nach Semester und oft auch als grafische Darstellung.

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über das LFU:online.
Für Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht (alle außer VO) gibt es Anmeldefristen welche zu beachten sind.

Bachelor mit Start im Sommersemester

Für Studierende, die ihr Studium im Sommersemester beginnen, haben wir eine Empfehlung für den Studienverlauf erstellt. Wir können nicht für die Richtigkeit garantieren, aber es kann helfen, die Semester zu planen, um das Studium in der Mindeststudienzeit abzuschließen.

Fragen Rund ums Studium

Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte zahlen zu Beginn des neuen Studiums nur den ÖH-Beitrag. Dieser beträgt aktuell (SoSe 2024) € 22,70. Studierende, die sich innerhalb der vorgesehenen Studiendauer (+ Toleranz) befinden, müssen für die Fortsetzungsmeldung des Studiums jedes Semester ebenfalls nur den ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen.

Der volle Studienbeitrag ist zu bezahlen, wenn

  • die beitragsfreie Zeit (Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester) überschritten wurde
  • auf Grund der Staatszugehörigkeit Beitragspflicht besteht
  • ein außerordentliches Studium (z.B. zur Belegung einzelner Lehrveranstaltungen, Studienberechtigungsprüfung) betrieben wird.

Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester (für Studierende aus Österreich, der EU/EWR und der Schweiz) bzw. € 726,72 pro Semester für Drittstaatsangehörige. Zusätzlich zum Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag zu entrichten (siehe oben).

Das European Credit Transfer System (ECTS) ist ein zentrales Element des Bologna-Prozesses. Es dient dazu, die nationalen Hochschulbildungssysteme innerhalb der EU aufeinander abzustimmen und zu vergleichen.

Für das Bachelorstudium werden 180 ECTS-Anrechnungspunkte (kurz ECTS-AP) benötigt. Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-AP pro Semester zu besuchen. Ein ECTS-AP entspricht dabei 25 Arbeitsstunden.
Das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe umfasst 240 ECTS, welche in 8 Semestern zu absolvieren sind.

Für ein Masterstudium sind 120 ECTS zu absolvieren, für das Master-Lehramt-Studium ebenfalls.

Vorlesungen (VO)
sind Lehrveranstaltungen im Vortragsstil. Es besteht keine Anwesenheitspflicht. Der vermittelte Stoff wird in der Regel am Ende des Semesters in einer Klausur geprüft.

Studienorientierungslehrveranstaltungen (SL)
geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf. Die Lehrveranstaltung findet in kleinen Gruppen statt, mit maximal 25 Personen. Es besteht keine Anwesenheitspflicht, der Stoff wird jedoch durch eine Klausur geprüft.

Vorlesungen mit Übungen (VU)
dienen der praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich im Rahmen des Vorlesungsteils stellen. VUs sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und finden in Gruppen mit maximal 25 Personen statt.

Übungen (UE, EU)
Sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, d.h., es herrscht Anwesenheitspflicht. In den Übungen wird gelehrter Inhalt aus den Vorlesungen aktiv angewandt (zB im Freiland) und kann durch Protokolle, schriftliche oder mündliche Mitarbeit beurteilt werden.

Seminare (SE)
Sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, d.h., es herrscht Anwesenheitspflicht. Solche Seminare dienen zur vertiefenden Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Praktiken. Dabei wird in der Regel eine Seminararbeit geschrieben und diese dann präsentiert.

Für alle Studienanfänger/innen gibt es eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermitteln soll. Die StEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen und muss positiv absolviert werden. Vor der vollständigen Absolvierung der StEOP können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von maximal 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden.

Im Bachelorstudium Biologie an der Universität Innsbruck zählen folgende Lehrveranstaltungen zur StEOP:

  • VO Botanik
  • VO Mikrobiologie
  • VO Zoologie
  • SL Das Biologiestudium an der Universität Innsbruck

Für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe zählen folgende Fächer der Biologie zu den StEOP:

  • Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
  • Systematik und Evolution, VO 3, 5 ECTS-AP

(Es können weitere StEOP-Module aus dem zweiten Unterrichtsfach anfallen)

Für einige Module ist die positive Absolvierung vorangegangener Module Voraussetzung. Dies wird bei der Anmeldung in LFU:online beim jeweiligen Modul vermerkt.

Dies betrifft vor allem Module mit immanentem Prüfungscharakter. Zum Beispiel im Bachelor: Die Module PM7 Botanik I und PM8 Zoologie I setzen die positive Absolvierung von PM1 Einführung in die biologischen Disziplinen voraus. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt sein, ist eine Anmeldung zu den Übungen sowie den Prüfungen der Vorlesungen nicht möglich! Der Besuch der Vorlesungen ist selbstverständlich möglich, wenn die Voraussetzungen bis zum Beginn der Prüfung erfüllt werden.

Insbesondere bei den Wahlmodulen ist auf die notwendigen Anmeldevoraussetzungen zu achten. Sollten die Voraussetzungen erst nach dem Anmeldeschluss, aber vor der Vorbesprechung erfüllt sein, empfehlen wir, sich trotzdem für das Modul anzumelden.

 

Im Masterstudium sind keine Anmeldungsvoraussetzungen mehr erforderlich.

Die Einschreibung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt über das LFU:online.

Unter "Fakultät für Biologie" findet ihr das Bachelorstudium sowie alle angebotenen Masterstudien.

Unter "Fakultät für LehrerInnenbildung" - "Bachelorstudium/Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)" findet ihr das "Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde" und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen.

Um sich für ein Modul anzumelden, muss die gewünschte Lehrveranstaltung ausgewählt werden, am Ende der Seite kann "Zur LV anmelden" gewählt werden. Es wird geprüft, ob (falls vorhanden) die Voraussetzungen erfüllt sind. Unter "*Studium" muss selbst zugeordnet werden, mit welchem Studium man sich für die Lehrveranstaltung anmelden möchte. Dabei ist das aktive Biologiestudium zu wählen, wenn mehr als ein Studium betrieben wird.

Die Anmeldung muss für jede LV einzeln erfolgen! Besteht ein Modul aus mehreren Teilen (z.B. VO und UE), ist eine Anmeldung zu einem der beiden Module nicht ausreichend!

Wenn die Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung beschränkt ist und sich mehr Personen angemeldet haben, als Plätze zur Verfügung stehen, wird in den meisten Fällen nach folgendem Prinzip verfahren:

  1. Semesterzahl
    Personen aus höheren Semestern werden bevorzugt, um einen zügigen Studienabschluss zu gewährleisten.
  2. Zeitpunkt der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
    Personen im gleichen Semester werden nach dem Datum der Erfüllung der Voraussetzungen gereiht (je früher die Prüfung der vorausgesetzten Module abgelegt wurde, desto höher die Reihung).
  3. Zufall
    Wenn zu viele Personen die gleiche Voraussetzung erfüllen, werden diese per Zufallsgenerator gereiht.

Der Zeitpunkt der Anmeldung wird nicht berücksichtigt! Sollten sich zu wenige Personen für ein Modul anmelden, können auch Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Voraussetzungen noch nicht erfüllen, einen Platz im Modul erhalten.

Einige Dozent:innen behalten eine eigene Art der Platzverteilung bei - diese wird meistens in der Vorbesprechung erläutert.

Ja.
Um ein Modul für den Studienabschluss anrechnen zu lassen, muss es immer vollständig abgeschlossen werden.

Einzige Ausnahme sind die Interdisziplinären Kompetenzen, bei denen einzelne Lehrveranstaltungen aus den Modulen angerechnet werden können (nach Rücksprache mit dem Studiendekanat).

Unseren OLAT-Ordner zur Anmeldung für Veranstaltungen und für weitere Unterlagen zum Studium und unseren Vorträgen findet ihr hier.

Das Passwort lautet B1olog1e.

Wir bieten freiwillige Tutorien für Erstsemestrige zum Studienstart an. Infos hier.

 

Einzelne Fächer bieten Tutorien zu ihren Lehrveranstaltungen an.

Aktuell bieten folgende Fächer ein Tutorium an:

 

Nähere Informationen zum Tutorium erhaltet ihr in der zugehörigen Lehrveranstaltung oder über LFU:online und OLAT.

Für Module mit begrenzter Teilnehmerzahl gibt es in der Regel Vorbesprechungstermine. Diese sind in der Modulbeschreibung angegeben und finden in der meist zu Beginn des Semesters statt. Für Mastermodule gibt es einen allgemeinen Vorbesprechungstermin pro Studiengang.

Bei der Vorbesprechung wird bekannt gegeben, wer einen Platz im Modul bekommen hat, ein Tausch in eine andere Gruppe (falls vorhanden) ist hier noch möglich.

Findet keine Vorbesprechung statt, erhalten die angemeldeten Teilnehmer eine Bestätigung per Mail, ob sie zum Modul zugelassen wurden oder nicht.

Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen.

Es können Lehrveranstaltungen im Umfang von 7,5 ECTS-AP (+2,5 ECTS im Bachelor) nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Studien frei gewählt werden.

Die Auswahl ist dabei für Bachelorstudien auf andere Bachelorstudien, für Masterstudien auf andere Masterstudien beschränkt. Es können auch Lehrveranstaltungen anderer Universitäten anerkannt werden.

Ja, das ist möglich.

Eine Einschreibung hat über das LFU:online unter Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zu erfolgen.

Wenn in einem anderen Studium bereits Prüfungen abgelegt wurden, kann unter Vorlage der Prüfungszeugnisse und der Dokumente "Ansuchen auf Anerkennung von Prüfungen" UND "Beiblatt" über das Prüfungsreferat die Anerkennung in fachlich und inhaltlich ähnlichen Modulen beantragt werden. Ein nahtloser Übertritt aus einem anderen Bachelorstudium Biologie ist daher leider nur möglich, wenn alle bisher absolvierten Module deckungsgleich sind. Fehlende Module können jedoch im weiteren Studienverlauf nachgeholt werden.

Ja, dies ist möglich, jedoch sind die auf der Informationsseite des jeweiligen Studiengangs aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen zu beachten.

Diese legen fest, welche Kernbereiche des absolvierten Bachelorstudiums (oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums auf mindestens gleichem Niveau) für die Zulassung nachgewiesen werden müssen.
Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung der im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Insbesondere Bachelor-Studierenden wird empfohlen, die Ökologie-Prüfung des Moduls PM1 zum frühestmöglichen Termin zu absolvieren. Das Modul PM1 ist Voraussetzung für die Belegung weiterer Module im Wintersemester und im darauf folgenden Sommersemester.

Der 3. Prüfungstermin der Vorlesung aus dem Wintersemester findet immer zu Beginn des Sommersemesters statt. Meldet euch bei uns mit Namen und Matrikelnummer an, wir leiten eure Anmeldung an den Dozenten weiter!

Außerdem müssen die StEOP-Module absolviert werden, um sich für weitere Module im nächsten Semester anmelden zu können.

 

Masterstudierende müssen die Anmeldefristen für die Module beachten! Sollte eine Anmeldung zum Masterstudium erst in der Nachfrist möglich sein, ist es trotzdem möglich, sich mit dem bestehenden Bachelorstudium zu den Lehrveranstaltungen anzumelden. Nach der Immatrikulation in den Masterstudiengang kann die Anmeldung auf den Masterstudiengang umgeschrieben werden.

Wenn ein Modul unter der gleichen Modulnummer im Winter- und Sommersemester abwechselnd unterschiedliche Inhalte anbietet, ist es möglich, sich das Modul unter einem anderen Namen anrechnen zu lassen. Dies ist z.B. bei den Wahlmodulen "Ausgewählte Kapitel der Biologie" (oÄ) der Masterstudiengänge der Fall. So können z.B. das Wahlmodul 30: "Ausgewählte Kapitel der Ökologie II: Fließgewässer-Ökosystemökologie" und das Wahlmodul 30: "Ausgewählte Kapitel der Ökologie II: Arthopoden" als unterschiedliche Module angerechnet werden.

Bei Unklarheiten könnt ihr gerne uns, oder bei spezifischen Fragen zur Anrechnung im Studiendekanat nachfragen.

Bachelorarbeit

Eine Bachelorarbeit kann nur im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung geschrieben werden. Dies sind z.B. Seminare, Übungen, VUs oder Exkursionen, jedoch keine reinen Vorlesungen. Dies wären die Pflichtmodule 11 und 13 bis 16 bzw. alle Wahlmodule mit Ausnahme der Wahlmodule 34 bis 40.

Für die Abgabe der Arbeit muss das zur Verfügung gestellte “Deckblatt für Bachelorarbeit” inklusive der "Eidesstattlichen Erklärung" bei der/dem BetreuerIn (nicht im Prüfungsreferat) abgegeben werden. Mit der “Eidesstattlichen Erklärung” erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Arbeit in der Bibliothek archiviert wird. Nach der Benotung deiner Bachelorarbeit erhältst du eine Gesamtnote für die Lehrveranstaltung und die Bachelorarbeit, sobald du den “Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum” (inkl. Stempel des Instituts) im Prüfungsreferat abgegeben hast.
In welcher Form du deine Bachelorarbeit abgibst (digital, Spiralbindung, etc.), entscheidet dein:e Betreuer:in bzw. das Institut.

Studienabschluss

Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums ist das ausgefüllte “Prüfungsprotokoll” im Prüfungsreferat abzugeben. Im Prüfungsprotokoll sind alle Module anzukreuzen, die für den Bachelorabschluss angerechnet werden sollen (alle Pflichtmodule, max. 180 ECTS, wenn mehr Wahlmodule absolviert wurden als notwendig).
Prüfungen, die im Rahmen des Studiums absolviert wurden und im LFU unter nicht zugeordnete Prüfungsergebnisse stehen, sind regulär gültig und werden bei der Bearbeitung des Prüfungsprotokolls am Ende des Studiums vom Prüfungsreferat dem entsprechenden Modul zugeordnet.
Eine Sammlung aller notwendigen Formulare findet sich hier!

Masterarbeit

Für die Anmeldung der Masterarbeit ist das ausgefüllte Formular „Anmeldung der Masterarbeit“ zusammen mit einem einseitigen Exposé beim Prüfungsreferat einzureichen.

Nach dem Verfassen der Masterarbeit ist diese elektronisch einzureichen und von den Betreuer:innen innerhalb von zwei Monaten zu beurteilen. Der/die Betreuer:in entscheidet, ob die Arbeit auch als gedruckte Version eingereicht werden soll. Dieses Exemplar dient ausschließlich der Beurteilung und wird nicht an das Prüfungsreferat weitergeleitet.
Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, ist vor Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit mit dem/der Betreuer:in abzuklären, ob eine Sperrung oder Teilveröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit möglich ist.

Zusätzlich zur Abgabe der Arbeit bei dem/der Betreuer:in sind die Formulare "Einreichung der Masterarbeit", das "Beurteilungsformular", das "Prüfungsprotokoll" sowie das "Erfassungsformular für die ULB" zusammen mit der Masterarbeit (als PDF) an das Prüfungsreferat zu senden.

Weitere Infos hier.

Defensio

Für die Anmeldung zur Defensio (Modul im LFU:online) müssen alle Pflicht- und Wahlmodule sowie die Masterarbeit positiv beurteilt sein.
Wenn die Note im LFU:online eingetragen ist, erhältst du vom Prüfungsreferat das Formular für die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung. Der Prüfungssenat wird vom Studierenden in Absprache mit dem/der Betreuer:in ausgewählt. Der Raum wird vom/von der Studierenden organisiert (per E-Mail an fss-technik@uibk.ac.at, Verfügbarkeit kann über das VIS nachgelesen werden). Die Unterschrift des Studiendirektors wird von der Prüfungsabteilung eingeholt.

Spätestens eine Woche vor der Master Defensio muss je ein Exemplar der Masterarbeit (in elektronischer oder gebundener Form) an die PrüferInnen und an den/die Vorsitzende/n übergeben werden!

Die Master Defensio findet in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat in englischer Sprache statt.

Dauer

  • 15min Präsentation der Masterarbeit
  • 30min Fragen zur Arbeit und zu Themen im Zusammenhang mit der Masterarbeit

 

Bachelorarbeit

Im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist in jedem Unterrichtsfach und in jeder Spezialisierung eine Bachelorarbeit zu verfassen.

Im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde ist eine Bachelorarbeit im Ausmaß von 5 ECTS-AP zu verfassen. Die Leistung für die Bachelorarbeit ist zusätzlich zur Lehrveranstaltung zu erbringen, in deren Rahmen sie verfasst wird. Sie kann im Rahmen jeder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung eines Pflichtmoduls im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde verfasst werden (dies sind z.B. Seminare, Übungen, VU oder Exkursionen, jedoch keine reinen Vorlesungen). Die Bachelorarbeit ist zwischen dem/der Studierenden und dem/der LV-LeiterIn zu vereinbaren, bevor eine Note für die betreffende LV eingetragen wird.

Die Bachelorarbeit ist vor Abschluss der Lehrveranstaltung mit dem Formular “Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum” beim Prüfungsreferat anzumelden. Dazu musst du unter anderem den Titel und das Thema angeben und das Formular von deinem Betreuer/deiner Betreuerin unterschreiben und stempeln lassen. Danach gibst du das Formular im Prüfungsreferat ab und deine Bachelorarbeit ist angemeldet.

Die zur Verfügung gestellte “Eidesstattliche Erklärung” kannst du bei deinem Betreuer/deiner Betreuerin abgeben (nicht beim Prüfungsreferat). Mit der “Eidesstattlichen Erklärung” erklärst du dich damit einverstanden, dass deine Arbeit in der Bibliothek archiviert wird. Die Abgabe der fertigen Arbeit muss schriftlich und elektronisch erfolgen. Nach der Beurteilung deiner Bachelorarbeit erhältst du eine Gesamtnote für die Lehrveranstaltung und die Bachelorarbeit.

Studienabschluss

Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte “Prüfungsprotokoll” sowie das Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen" im Prüfungsreferat abzugeben.

Masterarbeit

Im Modul „Konzeption der Masterarbeit“ im Umfang von 5 ECTS-AP erfolgt die Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer kurzen inhaltlichen Beschreibung (Exposé) sowie die Vereinbarung des Arbeits- und Studienablaufs und die Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.
Zur Anmeldung der Masterarbeit ist das ausgefüllte Formular „Anmeldung der Masterarbeit“ zusammen mit einem einseitigen Exposé sowie dem Formular "Konzeption der Masterarbeit" beim Prüfungsreferat einzureichen.

Es ist eine Masterarbeit im Umfang von 22,5 ECTS-AP zu verfassen. Das Thema der Masterarbeit ist aus der Fachwissenschaft eines der Unterrichtsfächer, aus der Fachdidaktik eines der Unterrichtsfächer, aus einer Spezialisierung oder aus den bildungswissenschaftlichen Grundlagen zu wählen. Es wird ausdrücklich empfohlen, fächerübergreifende Themen zu wählen. Wird die Masterarbeit im Bereich Didaktik der Biologie und Umweltkunde geschrieben, ist das Wahlmodul 2: Paradigmen und Methoden der fachdidaktischen Forschung zu absolvieren.

Für die Erstellung der Arbeit wird ein Deckblatt zur Verfügung gestellt. Nach dem Verfassen der Masterarbeit ist diese zusammen mit der "Eidesstattlichen Erklärung" einzureichen und von den Betreuer:innen zu beurteilen. Die Masterarbeit ist in schriftlicher Ausfertigung und in der von der Studiengangsleitung jener Institution, der das Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung zugeordnet ist, festgelegten Form einzureichen.
Sollte eine Weiterleitung der Masterarbeit an das Prüfungsreferat und die ULB aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, ist vor Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit mit dem/der Betreuer:in abzuklären, ob eine Sperrung oder Teilveröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit möglich ist.

Zusätzlich zur Abgabe der Arbeit bei dem/der Betreuer:in sind die Formulare "Einreichung der Masterarbeit", das "Prüfungsprotokoll: Bildungswissenschaftliche Grundlagen", das "Prüfungsprotokoll" sowie das "Erfassungsformular für die ULB" zusammen mit der Masterarbeit (als PDF) an das Prüfungsreferat zu senden.

Weitere Infos hier.

Defensio

Es ist das Pflichtmodul „Verteidigung der Masterarbeit“ zu absolvieren, dem 2,5 ECTS-AP zugeordnet sind. Dieses Modul besteht aus einer studienabschließenden mündlichen Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat.

Für die Anmeldung zur Defensio (Modul im LFU:online) müssen alle Pflicht- und Wahlmodule sowie die Masterarbeit positiv beurteilt sein.
Wenn die Note im LFU:online eingetragen ist, erhältst du vom Prüfungsreferat das Formular für die Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung: Der Prüfungssenat wird vom Studierenden in Absprache mit dem/der Betreuer:in ausgewählt. Der Raum wird vom/von der Studierenden organisiert (per E-Mail an fss-technik@uibk.ac.at). Die Unterschrift des Studiendirektors wird von der Prüfungsabteilung eingeholt.

Spätestens eine Woche vor der Master Defensio muss je ein Exemplar der Masterarbeit (in elektronischer oder gebundener Form) an die PrüferInnen und an den/die Vorsitzende/n übergeben werden!

Die Master Defensio findet in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat in englischer Sprache statt.

Dauer

  • 15min Präsentation der Masterarbeit
  • 30min Fragen zur Arbeit und zu Themen im Zusammenhang mit der Masterarbeit

 

Prüfungen

Die Anmeldung zur Prüfung wird von den Dozent:innen zu unterschiedlichen Zeiten freigeschaltet, dies wird aber immer in den Vorlesungen angekündigt. Es kann sein, dass die Anmeldung für alle Prüfungstermine gleichzeitig freigegeben wird oder erst je 2 Wochen vor dem Prüfungstermin. Eine Abmeldung ist in der Regel bis 3 Tage vor der Prüfung möglich.

Die Anmeldung erfolgt wie bei den Vorlesungen über LFU:online. Du findest bei der jeweiligen Lehrveranstaltung einen Reiter zur Anmeldung und dort neben der Anmeldung zur VO selbst auch die Anmeldung zur zugehörigen Prüfung:

Die Prüfungstermine sind so geplant, dass sich Prüfungen im gleichen Semester (gemäß empfohlenem Studienverlauf) nicht überschneiden. Sollte es dennoch zu Überschneidungen kommen: Bitte bei uns melden! Professor:innen können nach Rücksprache auch einen Termin verschieben.

Sollte es zu Überschneidungen von Prüfungen aus unterschiedlichen Semestern kommen, können wir nur empfehlen, einen anderen Prüfungstermin wahrzunehmen.

Pro Semester werden mindestens 3 Prüfungstermine angeboten. Sollte dies nicht der Fall sein, meldet euch bitte unbedingt bei uns!

Die Termine werden teilweise sofort, teilweise erst nach dem ersten Prüfungstermin veröffentlicht. Meistens gibt es einen Termin in der letzten Vorlesungswoche oder in der darauf folgenden Woche, einen Termin Mitte/Ende der darauf folgenden vorlesungsfreien Zeit (Semester- oder Sommerferien) und einen Termin im darauf folgenden Semester.

Eine Abmeldung von der jeweiligen Prüfung ist bis zum Anmeldeschluss über LFU:online möglich. Abmeldungen nach dieser Frist werden nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. Krankheit, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes akzeptiert (manche erlauben auch eine Abmeldung mit der Begründung, dass wegen anderer Kurse nicht genug gelernt werden konnte oder die Frist verpasst wurde- dies ist aber eher die Ausnahme).

Bei Nichterscheinen zur angekündigten Prüfung erhält der Kandidat die Note "ungenügend" und wird für die nächste Prüfung gesperrt.

Keine Sorge! Oft dauert die Benotung länger, weil jemand krank ist oder einfach zu viele Klausuren gleichzeitig korrigiert werden müssen.
Erkundige dich zuerst in deiner Jahrgangsstufe, ob andere schon eine Note bekommen haben, wenn nicht, heißt es warten. Wenn nach mehr als einem Monat noch keine Rückmeldung von den Dozent:innen gekommen ist, melde dich bei uns, wir fragen gerne nach (bitte schreibt den Dozent:innen nicht alle einzeln, bei zu vielen Nachrichten können Anfragen untergehen).

Wenn andere Personen, die zur gleichen Zeit wie du die Prüfung abgelegt haben, bereits eine Note erhalten haben, du aber auch eine Woche später noch keine erhalten hast: Melde dich bitte bei der zuständigen LV-Leiterin oder dem zuständigen LV-Leiter, es kann vorkommen, dass eine Note nicht korrekt übermittelt wurde.

Jeder Student hat das Recht auf Klausureinsicht. Oft bieten die LV-Leiterinnen und LV-Leiter einen Termin für alle an, solltest du aber an diesen Terminen keine Zeit haben, kannst du mit der jeweiligen LV-Leiterin oder dem jeweiligen LV-Leiter einen anderen Termin vereinbaren. Dazu wende dich an den jeweiligen LV-Leiter, am besten vereinbart ihr einen Termin persönlich.

Die Einsichtsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Note in LFU:online und endet 6 Monate danach. Zusätzlich kann eine Abschrift/Foto der Klausur angefertigt werden, mit Ausnahme der Multiple-Choice-Fragen.

Lehrveranstaltung ohne immanenten Prüfungscharakter (VO):

Bei negativer Beurteilung einer Prüfung besteht die Möglichkeit, zu einem anderen Prüfungstermin der betreffenden Lehrveranstaltung anzutreten. Melde dich dazu einfach über LFU:online an. An der Universität Innsbruck hat jeder Studierende 5 Antrittsversuche pro Lehrveranstaltung. Der 3. Antrittsversuch kann auf Wunsch des Studierenden kommissionell (auch mündlich) durchgeführt werden, die letzten beiden Antrittsversuche müssen kommissionell durchgeführt werden.

Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (EU, UE, EX, SE, VU):

Auch hier gilt, dass pro Lehrveranstaltung 5 Antrittsversuche möglich sind. Es muss jedoch die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden, d.h. alle Termine müssen noch einmal besucht werden. Manche Dozent:innen bieten hierfür aber Ausnahmen an.

Die dritte und vierte Wiederholung (= vierter und fünfter Antritt) einer Prüfung sind kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (z.B. Vorlesungsprüfung) durchgeführt wird. Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Die/der Studierende hat das Formular Antrag auf Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung auszufüllen und mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin im Prüfungsreferat abzugeben.

Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in ausgewählt. Die Studierenden müssen die Mitglieder des Prüfungssenats selbst auswählen und auf dem Formular bekannt geben. Die Unterschriften dieser Personen müssen selbst eingeholt oder per Mail bestätigt werden. Die Unterschrift des/der Lehrveranstaltungsleiters/in wird von der Prüfungsabteilung eingeholt.

Die Lehrveranstaltungsleiter/innen müssen die Studierenden vor Beginn jedes Semesters über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgelegte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, es sei denn, die/der Studierende weist eine länger andauernde Behinderung nach, die es ihr/ihm unmöglich macht, die Prüfung in der vorgesehenen Form abzulegen.

Es besteht kein Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die für eine Lehrveranstaltung festgelegten Prüfungstermine sind wahrzunehmen. Individuelle Absprachen zwischen Studierenden und Prüfenden sind jedoch zulässig.

Bei Fragen bitte Kontakt mit dem Prüfungsreferat aufnehmen.

Angebote der Uni

VPN

Der VPN-Zugang ermöglicht den Zugriff auf die Intranet-Anwendungen der Universität Innsbruck.
Dazu muss man mit einem Computer über einen beliebigen Provider "im Internet" sein und kann dann mit Hilfe der VPN-Software und einem Login an der Universität einen sicheren Tunnel in unser Datennetz aufbauen.
So kann auch von Zuhause aus auf Dienste der ULB etc. zugegriffen werden.

ULB

Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol bietet sowohl in ihren Standorten als auch online Zugang zu vielen Büchern, die ihr für euer Studium benötigt. Mit Hilfe des VPN kann auch von zu Hause aus auf die digitalen Bücher zugegriffen werden.

USI

Das Universitätssportinstitut (USI) steht als Dienstleistungseinrichtung der Universität Innsbruck mit seinem Angebot von etwa 1.000 Sportkursen je Studienjahr den Studierenden sowie den Mitarbeiter*innen der Universität für sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe zu günstigen Kurspreisen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt in der Woche vor Semesterstart.

Softwareangebot des ZID

Microsoft Office

Weitere Infos dazu findest du hier.

Weitere Programme:

Weitere Angebote:

Im Rahmen des Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Es kann während oder nach Abschluss des Studiums absolviert werden.

Das Erweiterungsstudium dient dazu, den Horizont zu erweitern und die Grundlagen der Programmierung zu erlernen. Das Studium beinhaltet ausgewählte Module des Bachelorstudiums Informatik und ist sehr praxisorientiert. Im Laufe des Studiums lernt man, Algorithmen zu verstehen und Softwarelösungen in größeren Projekten zu entwickeln.

Da das Erweiterungsstudium als Vollzeitstudium konzipiert wurde und daher sehr zeitintensiv ist und einzelne Lehrveranstaltungen aufeinander aufbauen (siehe empfohlener Studienplan), empfiehlt die StV Informatik das Studium in mindestens 4 Semester aufzuteilen.

Einen Vergleich des Erweiterungsstudiums Informatik und des Wahlpakets Digital Science findet ihr hier.
Weitere Fragen zum Erweiterungsstudium Informatik hat die StV Informatik schon beantwortet .

Wahlpakete (Ergänzungen) sind Module im Umfang von 30 ECTS-AP, welche die fachlichen Inhalte um Inhalte anderer Fachdisziplinen/Studien, die nicht aus dem eigenen Studium stammen, ergänzen.
Die Anmeldung erfolgt über das LFU:online und kann nur während einem laufenden Studium geschehen.

Im Rahmen der Biologiestudien können die Wahlpakete nicht als ganzes angerechnet werden (max. 7,5 ECTS (+2,5 im Bachelor) als interdisziplinäre Kompetenz), es wird aber eine Bestätigung über die Absolvierung der Wahlpakete ausgestellt, die z.B. später im Lebenslauf angeführt werden kann.

Das Sprachenzentrum - eine Serviceeinrichtung der Universität Innsbruck - bietet Studierenden, MitarbeiterInnen der Universität und externen Interessierten ein vielfältiges Angebot an Sprach- und Interkulturellen Kursen.
Derzeit kann aus 16 Sprachen und über 100 Kursen gewählt werden. Es werden Semester- und Intensivkurse sowie Ergänzungsprüfungen (Latein etc.) angeboten.

Für absolvierte Kurse können ETCS als interdisziplinäre Kompetenz angerechnet werden.

"Die Gleichstellung behinderter Menschen im Sinne eines chancengleichen Studiums und eines barrierefreien Zugangs zur Universität sehen wir als Kernziel unserer Tätigkeit."
Die Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck unterstützt alle betroffenen Personen, die an einem Studium interessiert sind bereits bei den Aufnahmeverfahren noch vor der Zulassung. Nach einem persönlichen Gespräch können modifizierte Prüfungsmodalitäten auch schon für Aufnahmeprüfungen festgelegt werden.

S-AAL - Projekt für Studierende der Universität Innsbruck mit Aufmerksamkeitsstörungen, Autismus, Lernstörungen

Psychologische Studierendenberatung

Eine gute Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie erhöht die Motivation und Leistungsbereitschaft und letztlich den Gesamterfolg der Hochschule. Die Universität Innsbruck bietet daher für Personen mit Betreuungspflichten verschiedene Services zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium an.

Bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit eines Bachelor- oder Masterstudiums, eines Doktoratsstudiums oder eines Studienabschnitts eines Diplomstudiums um mehr als zwei Semester ist für jedes weitere Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 zu entrichten.

Wurden Sie im Rahmen der Fortsetzung des Studiums von der Universität aufgefordert, den Studienbeitrag zu entrichten, können Sie den Erlass des Studienbeitrages bei der Universität beantragen. Die dabei geltenden Fristen sind zu beachten.

Die Erlassgründe sind:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von Kindern
  • Pflege naher Angehöriger
  • Erwerbstätigkeit (unter bestimmten Kriterien)
  • Behinderung
  • Bezug von Studienbeihilfe
  • Gesamte Rechtsvorschrift für Studienbeitragsverordnung